ASR A3.7 – Lärmschutz in Arbeitsstätten
Lärmschutz in Arbeitsstätten: Anforderungen und Maßnahmen

Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.7 regelt den Lärmschutz in Arbeitsräumen, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Beschäftigten zu erhalten. Sie legt fest, welche Lärmgrenzwerte einzuhalten sind und welche Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm erforderlich sind.
Warum ist die ASR A3.7 wichtig?
Lärm am Arbeitsplatz kann erhebliche gesundheitliche Folgen haben, darunter:
- Konzentrationsstörungen und erhöhte Fehlerquote
- Stress und Ermüdung durch dauerhafte Lärmbelastung
- Kommunikationsprobleme, die zu Missverständnissen und Risiken führen können
- Langfristige Hörschäden, insbesondere bei hoher Lärmeinwirkung
Die ASR A3.7 dient dazu, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass Gefährdungen durch Lärm minimiert werden.
Wesentliche Anforderungen der ASR A3.7
Die Richtlinie legt verschiedene Lärmgrenzwerte fest, abhängig von der Art der Tätigkeit.
Maximal zulässige Lärmpegel:
- Bis 55 dB(A): für geistige Tätigkeiten mit hoher Konzentration (z. B. Büros, Labore)
- Bis 70 dB(A): für Tätigkeiten mit geringer Konzentrationsanforderung
- Bis 85 dB(A): bei Tätigkeiten, die bereits laute Maschinen oder Prozesse beinhalten (ab 80 dB sind Gehörschutzmaßnahmen notwendig)
Maßnahmen zur Lärmreduktion
Um die Einhaltung der Grenzwerte zu gewährleisten, sieht die ASR A3.7 verschiedene Maßnahmen vor:
1. Technische Maßnahmen
- Einsatz von schallabsorbierenden Materialien (z. B. Wand- und Deckenabsorber, akustische Trennwände)
- Optimierung der Maschinenaufstellung und Lärmkapselung
- Verwendung von geräuscharmen Geräten
2. Bauliche Maßnahmen
- Verbesserung der Raumakustik durch spezielle Wand- und Deckenelemente
- Einrichtung von Ruhezonen für konzentriertes Arbeiten
3. Organisatorische Maßnahmen
- Reduzierung von Lärmquellen durch Arbeitszeitplanung
- Einführung von Lärmpausen
- Schulung der Mitarbeiter zu Lärmschutzmaßnahmen
4. Persönliche Schutzmaßnahmen
- Bereitstellung von Gehörschutz, wenn Lärmpegel über 80 dB(A) liegt
- Verpflichtender Gehörschutz ab 85 dB(A)
Fazit: Lärmschutz als Bestandteil eines gesunden Arbeitsplatzes
Die ASR A3.7 trägt dazu bei, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und gesundheitliche Schäden durch Lärm zu vermeiden. Unternehmen sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Lärmbelastung so gering wie möglich zu halten. Eine durchdachte Raumakustik, technische Lärmminderung und organisatorische Schutzmaßnahmen sorgen für mehr Produktivität, weniger Stress und eine bessere Arbeitsatmosphäre.